Versailler Vertrag: Kriegsschuld-Artikel \(Artikel 231\)
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Versailler Vertrag: Kriegsschuld-Artikel (Artikel 231)
Der Artikel 231 des Versailler Vertrages, der in
Deutschland von den Rechtsparteien bis weit in die
Sozialdemokratie hinein und in vielen Bevölkerungsschichten so große
Emotionen ausgelöst hat, lautet: »Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären, und Deutschland erkennt an, dass Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des ihnen durch den
Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungenen Krieges erlitten haben.« Diese These von der Alleinschuld Deutschlands wurde das
Fundament für alle Wiedergutmachungsforderungen der Alliierten.
Universal-Lexikon.
2012.
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